6. Dezember 2021, 22:38

Told-you-so-Moment mit Cookiebot

Heute hat das VG Wiesbaden bekannt gegeben, im Eilverfahren der Hochschule Rhein-Main die Nutzung von Cookiebot untersagt zu haben (Az.: 6L 738/21.WI).1 Der dänische Anbieter hinter Cookiebot ist in der Branche kein Unbekannter und wirbt mit dem windigen Versprechen, DSGVO-konforme Cookie-Zustimmungen von Website-Besuchern einzuholen. Kompletter Humbug wie das Gericht treffend feststellt: Cookiebot verarbeite die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde. Hierdurch entstehe ein Drittland-Bezug, nämlich zu den USA, welcher im Hinblick auf die sog. Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs so unzulässig sei. Die Nutzer der Webseite (…) würden nicht um ihre Einwilligung für eine Datenübermittlung in die USA gebeten werden. Es fände auch keine Unterrichtung über die mit der Übermittlung verbundenen möglichen Risiken durch den sog. Cloud-Act statt. Read more

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